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HNO-Ambulanzen: Terminvereinbarung an den Wiener HNO-Abteilungen
Patienten werden an allen HNO-Ambulanzen ausschließlich mit Überweisung durch einen HNO-Facharzt und nur nach telefonischer Terminvereinbarung angenommen.
Bei der Terminvereinbarung muss der Text, der auf der Überweisung im Feld „Erbeten wird/Verordnung“ steht, vorgelesen werden, oder eine Kopie der Überweisung per E-Mail gesendet werden. Halten Sie deshalb bei der Terminvereinbarung die Überweisung bereit.
Sie benötigen einen Termin?
Ich freue mich, Sie persönlich in meinen
Ordinationen in 1040 oder 1150 Wien begrüßen zu dürfen.